Der Zweck der Testamentsvollstreckung ist der Schutz des Nachlasses vor dem unerlaubten Erbenzugriff. Da ich als Testamentsvollstrecker verpflichtet bin, den Nachlass zum Schutz und Erhalt für die Erben in Besitz zu nehmen, werden nicht abgestimmte Zugriffe einzelner Erben auf Ihren Nachlass vermieden.
Als Testamentsvollstrecker sorge ich des Weiteren dafür, das Ihr letzter Wille 1:1 umgesetzt wird. Mit der Abwicklung Ihres Nachlasses für die Erben bin alleine ich zuständig und deren Ansprechpartner. Insbesondere wenn es Spannungen unten den potentiellen Erben gibt, oder solche nicht auszuschließen sind macht es Sinn, mich als Testamentsvollstrecker in Ihrem Testament zu benennen.
Ich nehme den Nachlass gemäß § 2205 BGB in Besitz und erstelle danach ein Verzeichnis über alle die meiner Verwaltung unterliegenden Vermögensgegenstände. Im Anschluss daran begleiche ich die von Ihnen als Erblasser hinterlassenen Schulden. Sofern noch nicht geschehen, sorge ich für die Bezahlung der Kosten der Beerdigung. Desweiteren erstelle ich die Erbschaftssteuerklärung und erledige Ihre sonstigen steuerlichen Pflichten.
Ich nehme Kontakt mit den Erben auf, die in regelmäßigen Abständen über meine Tätigkeiten informiert werden. Etwaige Vermächtnisse, die Sie zugunsten Dritter bestimmen, werden von mir erfüllt. Alle meine Tätigkeiten werden mit dem Nachlassgericht und Behörden abgestimmt. Auch wenn der Erblasser keinen Testamentsvollstrecker bestimmt hat, kann ich für alle Erben oder einzelne Erben tätig werden und diese erbrechtlich beraten.
Aufgrund meiner erbrechtlichen Fachkenntnisse prüfe ich gerne die Wirksamkeit Ihres Testaments. Viele Testamente sind unwirksam, weil Formfehler begangen werden. Dies kann dazu führen, dass ganz andere in den Genuß Ihrer Erbschaft kommen, als Sie es wollten.
Wenn meine Prüfung ergibt dass Ihr Testament wirksam ist, nehme ich unverzüglich Kontakt mit Ihren Erben auf. Dabei bevorzuge ich eine offene Informationspolitik, die sich in einem schnellen, seriösen und umfassenden Informationsaustausch mit Ihren Erben zeigt. Ich sorge für Transparenz aller Beteiligten und arbeite schnell und effektiv.
Ich bin Rechtsanwalt mit langjähriger anwaltlicher Erfahrung im Erbrecht und darüber hinaus auch zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).
Seit vielen Jahren begleite ich Mandantinnen und Mandanten bei sensiblen rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht. Gerade die sorgfältige Durchsetzung des letzen Willens eines Erblassers erfordert neben juristischer Präzision auch verantwortliches Handeln, Einfühlungsvermögen und Vertrauen – Werte, für die persönlich einstehe.
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